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L6 Land- und ForstwirtschaftNorm
B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktRechtssatz
Tir. GVG 1983; Versagung der grundverkehrsbehördlichen Zustimmung zu einem Grunderwerb durch den in der BRD wohnhaften Bf. gemäß §6 Abs1 litc; vertretbare Annahme der Schaffung eines Zweitwohnsitzes und mangelnder ordnungsgemäßer Selbstbewirtschaftung; keine Willkür; keine Abtretung der Beschwerde an den VwGH
Schlagworte
Grundverkehrsrecht, Selbstbewirtschaftung, Wohnsitz Zweit-,VfGH / AbtretungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1986:B755.1984Zuletzt aktualisiert am
13.08.2010