RS Vwgh 1993/4/27 90/04/0358

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Veröffentlicht am 27.04.1993
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ABGB §2;
VStG §5 Abs2;

Rechtssatz

Selbst guter Glaube stellt den Schuldausschließungsgrund der Gesetzesunkenntnis nicht her, wenn es Sache des Beschuldigten war, sich mit den einschlägigen Vorschriften vertraut zu machen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1990040358.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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