Index
62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §12 Abs4;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1992/05/19 91/08/0177 1Stammrechtssatz
Die einschränkende Interpretation, daß die Anwendbarkeit der im § 12 Abs 4 AlVG genannten Ausnahmen ausschließlich auf die Möglichkeit der Überbrückung von Saisonarbeitslosigkeit bzw auf die Möglichkeit des nebenberuflichen Besuches der schulischen Ausbildung abstellt, findet im Gesetzeswortlaut keine Deckung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992080006.X02Im RIS seit
18.10.2001Zuletzt aktualisiert am
21.04.2010