RS Vwgh 1993/4/27 92/04/0223

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Veröffentlicht am 27.04.1993
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §366 Abs1 Z3;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 92/04/0224 E 27. April 1993 92/04/0225 E 27. April 1993

Rechtssatz

Mit einer Bauführung zur Herstellung einer gewerblichen Betriebsanlage wird das Tatbestandselement des "Errichtens" iSd § 366 Abs 1 Z 3 GewO 1973 erfüllt. "Errichter" einer Betriebsanlage ist derjenige, der als Inhaber eine Handlung zur Herbeiführung eines solcherart zu qualifizierenden Sachverhalts durchführt bzw dem eine derartige Auftragserteilung zuzurechnen ist (Hinweis E 28.4.1992, 91/04/0332).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992040223.X02

Im RIS seit

17.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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