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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Zur Unterstützung der Eltern sind nicht nur der präsenzdienstpflichtige Sohn, sondern auch die anderen nahen Angehörigen verpflichtet, im Rahmen der Möglichkeit und Zumutbarkeit ihren entsprechenden Beitrag zu leisten. Der Umstand, daß diese Angehörigen nicht im gemeinsamen Haushalt mit den Betriebsinhabern leben und ihre eigenen beruflichen und familiären Interessen haben, ist dabei für sich noch nicht ausschlaggebend. Die Behörden haben aber in diesem Zusammenhang die Pflicht, hinsichtlich der genannten Möglichkeit und Zumutbarkeit die nötigen Ermittlungen anzustellen und die Ergebnisse dieser Ermittlungen - unter Wahrung des Parteiengehörs - einer eingehenden Beurteilung zu unterziehen.
Schlagworte
Parteiengehör Verletzung des Parteiengehörs Verfahrensmangel Sachverhalt SachverhaltsfeststellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993110009.X02Im RIS seit
20.11.2000