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65/02 Besonderes PensionsrechtNorm
ASVG §308 Abs2;Rechtssatz
Treffen die in § 1 Abs 1 BThPG normierten Merkmale auf den Bundestheaterbediensteten während seiner Beschäftigung als Schauspieler an einem Bundestheater zu, ist dieser während dieser Zeit gemäß § 1 Abs 1 Z 3 B-KUVG in der Krankenversicherung und Unfallsversicherung der öffentlich Bediensteten versichert, mit der weiteren Rechtsfolge, daß sein Beschäftigungsverhältnis gemäß § 5 Abs 1 Z 3 lit b ASVG von der Vollversicherung nach § 4 ASVG ausgenommen war. Ein solches Dienstverhältnis ist nach der ausdrücklichen Anordnung des § 308 Abs 2 ASVG (auch im Zusammenhang mit der Vorschrift des § 311 Abs 1 ASVG anzuwenden; Hinweis E 12.1.1972, 593/71, VwSlg 8139 A/1972) als pensionsversicherungsfreies Dienstverhältnis (im technischen Sinne, dh im Sinne des Abschnitt VII des ASVG) anzusehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993080008.X03Im RIS seit
27.02.2002Zuletzt aktualisiert am
26.06.2017