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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ASVG §311 Abs1;Rechtssatz
Der Anspruch auf Ruhegenuß nach dem Bundestheaterpensionsgesetz beruht auf Privatrecht und nicht auf öffentlichem Recht, sodaß darin nicht mit Bescheid abzusprechen ist (Hinweis E 13.11.1985, 85/09/0245, (hier: kann daher das Schreiben, mit dem der Generalsekretär des Bundestheaterverbandes den Bundestheaterbediensteten in den "dauernden Ruhestand versetzt" und ihm die Gewährung eines Ruhegenusses angekündigt hat, rechtens nicht als Bescheid und damit als eigenständige Anspruchsgrundlage für den Ruhegenuß des Dienstnehmers, gedeutet werden). Es ist aber auch ausgeschlossen, die tatsächliche Gewährung des Ruhegenusses dem Anspruch gleichzuhalten, weil § 311 ASVG in seinem Wortlaut zwischen "Anspruch" (in Abs 1) und "Gewährung" solcher Ruhegenußleistungen (in Abs 4) unterscheidet und daran unterschiedliche Rechtsfolgen knüpft.
Schlagworte
Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Angelegenheiten des PrivatrechtsAnspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive BescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993080008.X06Im RIS seit
27.02.2002Zuletzt aktualisiert am
26.06.2017