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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ZustG §13 Abs1;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 92/04/0224 E 27. April 1993 92/04/0225 E 27. April 1993Rechtssatz
Ist die Zustellung zwar an den bekanntgegebenen Vertreter verfügt, der Bescheid tatsächlich aber der Partei selbst (hier: durch Zustellung ins Ausland) - und zwar zu einem Zeitpunkt, als die Vollmacht der Behörde gegenüber widerrufen war - zugestellt worden, so ist die Zustellung wirksam.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992040223.X01Im RIS seit
17.01.2002