RS Vwgh 1993/4/27 92/04/0223

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Veröffentlicht am 27.04.1993
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ZustG §13 Abs1;
ZustG §9 Abs1;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 92/04/0224 E 27. April 1993 92/04/0225 E 27. April 1993

Rechtssatz

Ist die Zustellung zwar an den bekanntgegebenen Vertreter verfügt, der Bescheid tatsächlich aber der Partei selbst (hier: durch Zustellung ins Ausland) - und zwar zu einem Zeitpunkt, als die Vollmacht der Behörde gegenüber widerrufen war - zugestellt worden, so ist die Zustellung wirksam.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992040223.X01

Im RIS seit

17.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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