RS Vwgh 1993/4/27 92/11/0176

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Veröffentlicht am 27.04.1993
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Index

L94406 Krankenanstalt Spital Steiermark
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
KAG Stmk 1957 §1 Abs3 Z7 idF 1982/030;
KAG Stmk 1957 §3 Abs3 idF 1982/030;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Rechtssatz

Im Rahmen der Bedarfsprüfung eines selbständigen Ambulatoriums (hier: Dialyseinstitut) ist die Tatsache des ständig wachsenden Bedarfes (hier: nach Dialyseplätzen) jedenfalls dann, wenn es sich ergibt, daß die Behandlungskapazität im extramuralen Bereich den Bedarf (hier: an Dialyseplätzen) gerade noch bzw nicht mehr deckt, zu berücksichtigen.

Schlagworte

"zu einem anderen Bescheid" Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Verfahrensmangel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992110176.X04

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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