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L94406 Krankenanstalt Spital SteiermarkNorm
AVG §37;Rechtssatz
Im Rahmen der Bedarfsprüfung eines selbständigen Ambulatoriums (hier: Dialyseinstitut) ist die Tatsache des ständig wachsenden Bedarfes (hier: nach Dialyseplätzen) jedenfalls dann, wenn es sich ergibt, daß die Behandlungskapazität im extramuralen Bereich den Bedarf (hier: an Dialyseplätzen) gerade noch bzw nicht mehr deckt, zu berücksichtigen.
Schlagworte
"zu einem anderen Bescheid" Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung VerfahrensmangelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992110176.X04Im RIS seit
20.11.2000