RS Vwgh 1993/4/27 92/04/0272

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Veröffentlicht am 27.04.1993
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §71 Abs1 lita idF 1990/357;
AVG §71 Abs1 lita;
AVG §71 Abs2 idF 1990/357;
AVG §71 Abs2;
AVGNov 1990 Art4 Abs2;
VwRallg;

Rechtssatz

"Anhängig" iSd Art 4 Abs 2 AVGNov 1990 ist zum Stichtag (1.1.1991) ein Verfahren auch dann, wenn die Berufungsfrist zu diesem Zeitpunkt abgelaufen war und somit eine rechtskräftige Entscheidung vorlag. Der im Jahre 1991 eingebrachte Antrag auf Wiedereinsetzung in die Berufungsfrist ist daher nach der Rechtslage vor der Novelle BGBl 1990/357 zu beurteilen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992040272.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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