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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §71 Abs1 lita idF 1990/357;Rechtssatz
"Anhängig" iSd Art 4 Abs 2 AVGNov 1990 ist zum Stichtag (1.1.1991) ein Verfahren auch dann, wenn die Berufungsfrist zu diesem Zeitpunkt abgelaufen war und somit eine rechtskräftige Entscheidung vorlag. Der im Jahre 1991 eingebrachte Antrag auf Wiedereinsetzung in die Berufungsfrist ist daher nach der Rechtslage vor der Novelle BGBl 1990/357 zu beurteilen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992040272.X01Im RIS seit
11.07.2001