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L6 Land- und ForstwirtschaftNorm
StGG Art5Rechtssatz
Tir. GVG 1970, 1983 §3 Abs1 lith und §4 Abs2; Versagung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung der Einräumung eines Pfandrechtes zur Besicherung von bereits geleisteten - und nunmehr als Darlehen bezeichneten - Kaufpreisteilzahlungen an die Liegenschaftseigentümerin, nachdem die grundverkehrsbehördliche Genehmigung des Rechtserwerbes der Liegenschaft gemäß §3 Abs1 lith und §4 Abs2 versagt worden war; nachfolgende Ersteigerung der Liegenschaft durch den Bf. sowie allfällige Unmöglichkeit der amtswegigen Pfandrechtslöschung ohne Folgen für die Beschwer; keine Bedenken gegen die in §3 Abs1 lith getroffene Regelung betreffend die Zustimmung der Grundverkehrsbehörde zur Begründung von Pfandrechten im Hinblick auf mögliche wirtschaftliche Abhängigkeiten; keine denkunmögliche Gesetzesanwendung - keine Verletzung im Eigentumsrecht; kein Kostenzuspruch an Beteiligte wegen Sittenwidrigkeit ihres Vorgehens gegen die Bf.
Schlagworte
Grundverkehrsrecht, Ausländergrunderwerb, Eigentumseingriff, Exekutionsrecht, Zivilrecht, Pfandrecht, VfGH / KostenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1986:B107.1984Dokumentnummer
JFR_10139374_84B00107_01