RS Vwgh 1993/4/27 92/08/0260

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Veröffentlicht am 27.04.1993
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §12 Abs1;
AlVG 1977 §12 Abs3 litb;
AlVG 1977 §12 Abs6 litc;
EStG 1988 §2 Abs1;

Rechtssatz

Die im Einkommensteuerrecht maßgebende Periode ist (unbeschadet der Frage des Gewinnermittlungszeitraumes iSd § 2 Abs 5 bis 7 EStG 1988) immer das ganze Kalenderjahr, nicht aber Teile davon. Aus dem Umstand, daß der Arbeitslose "das ganze Jahr 1991 über steuerpflichtig" gewesen ist, ist daher kein weiterer Rückschluß auf den tatsächlichen Beginn seiner selbständigen Erwerbstätigkeit zu ziehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992080260.X02

Im RIS seit

18.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

17.12.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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