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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
AlVG 1977 §12 Abs1;Rechtssatz
Die im Einkommensteuerrecht maßgebende Periode ist (unbeschadet der Frage des Gewinnermittlungszeitraumes iSd § 2 Abs 5 bis 7 EStG 1988) immer das ganze Kalenderjahr, nicht aber Teile davon. Aus dem Umstand, daß der Arbeitslose "das ganze Jahr 1991 über steuerpflichtig" gewesen ist, ist daher kein weiterer Rückschluß auf den tatsächlichen Beginn seiner selbständigen Erwerbstätigkeit zu ziehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992080260.X02Im RIS seit
18.10.2001Zuletzt aktualisiert am
17.12.2010