RS Vwgh 1993/4/27 92/04/0266

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Veröffentlicht am 27.04.1993
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

AVG §63 Abs1;
GewO 1973 §360;
VwGG §34 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Eine Eingabe, in der begehrt wird, "die vorliegende Berufung mangels Vorliegens eines tauglichen Anfechtungsobjektes zurückzuweisen", entspricht nicht den gesetzlichen Erfordernissen. Wer eine solche eingebracht hat, kann daher nicht etwa in seinem Recht auf Zurückweisung der "Berufung" verletzt und insoweit auch nicht beschwerdelegitmiert sein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992040266.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

18.02.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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