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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §4 Abs1;Rechtssatz
Die Frage der Versicherungspflicht einer Tätigkeit ist eine Rechtsfrage, deren Beantwortung aber dezidierter Feststellungen über die konkrete Beschäftigung im maßgeblichen Zeitraum bedarf. Die Einschränkung, daß die Tätigkeit bloß "aushilfsweise" oder als "Geschäftshilfe" verrichtet wurde, ist allein nicht aussagekräftig.
Schlagworte
AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1991080123.X01Im RIS seit
27.11.2000Zuletzt aktualisiert am
24.01.2011