RS Vwgh 1993/4/27 91/08/0123

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Veröffentlicht am 27.04.1993
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §4 Abs1;
ASVG §4 Abs2;

Rechtssatz

Die Frage der Versicherungspflicht einer Tätigkeit ist eine Rechtsfrage, deren Beantwortung aber dezidierter Feststellungen über die konkrete Beschäftigung im maßgeblichen Zeitraum bedarf. Die Einschränkung, daß die Tätigkeit bloß "aushilfsweise" oder als "Geschäftshilfe" verrichtet wurde, ist allein nicht aussagekräftig.

Schlagworte

Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991080123.X01

Im RIS seit

27.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

24.01.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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