RS Vwgh 1993/4/27 93/08/0008

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Veröffentlicht am 27.04.1993
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Index

65/02 Besonderes Pensionsrecht
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

ASVG §308 Abs2;
ASVG §311 Abs1;
ASVG §5 Abs1 Z3 litb;
BKUVG §1 Abs1 Z3;
BThPG 1958 §1 Abs1 lita;
BThPG 1958 §3 Abs1;

Rechtssatz

Für die Verpflichtung des Dienstgebers, einen Überweisungsbetrag gemäß § 311 Abs 1 ASVG zu leisten, ist - zunächst - maßgebend, ob der Dienstnehmer (hier: Bundestheaterbediensteter) im Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Dienstverhältnis (noch) in einem pensionsversicherungsfreien Dienstverhältnis stand und ob ihm in diesem Zeitpunkt ein Anspruch auf einen laufenden Ruhegenuß aus diesem Dienstverhältnis "erwachsen ist".

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993080008.X04

Im RIS seit

27.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

26.06.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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