RS Vwgh 1993/4/28 93/12/0048

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Veröffentlicht am 28.04.1993
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
64/03 Landeslehrer

Norm

LDG 1984 §26;
LDG 1984 §8 Abs2;
VwGG §34 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/12/0215 B 12. Dezember 1988 RS 2

Stammrechtssatz

§ 8 Abs 2 LDG 1984 verpflichtet zwar die für die Stellenbesetzung zuständige Behörde zur Bedachtnahme auf § 26 des Gesetzes und damit zu einem bestimmten objektiven Verhalten, doch räumt diese Bestimmung den sich um den Leiterposten Bewerbenden kein subjektives, vor dem VwGH mit Beschwerde verfolgbares Recht auf Beobachtung dieses Verhaltens ein (vgl. auch B des VwGH vom 16.9.1964, 1184/64, VwSlg 6424 A/1964).

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Dienstrecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993120048.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

30.09.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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