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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 89/12/0153Rechtssatz
Die (im öffentlichen Interesse durch Bescheid gewährte) Lehrpflichtermäßigung ist mit einer (näher bestimmten) Minderung der Bezüge "zu verbinden". Das bedeutet, daß über beides (Ursache und Folge) gleichzeitig bescheidförmig abzusprechen ist.
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete Gesetzesbestimmung Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der Rechtskraft Trennbarkeit gesonderter AbspruchEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1989120149.X01Im RIS seit
03.04.2001