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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §303 Abs1 litb;Rechtssatz
Ausführungen zum Vorliegen eines Verschuldens iSd § 303 Abs 1 lit b BAO, wenn eine Partei von der Möglichkeit, in das gemäß § 143 Abs 1 StPO erstellte Verzeichnis der beschlagnahmten Gegenstände Einsicht zu nehmen, keinen Gebrauch machte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1989130247.X02Im RIS seit
20.11.2000