RS Vwgh 1993/4/28 93/02/0076

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Veröffentlicht am 28.04.1993
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

B-VG Art144 Abs3;
VwGG §33a;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Gegen den Berufungsbescheid der belBeh erhob der Bf Beschwerde. Mit B vom 31.3.1993 lehnte der VwGH die Behandlung der Beschwerde ab. Gegen denselben Berufungsbescheid erhob der Bf auch Beschwerde an den VfGH, welcher mit B vom 17.3.1993 die Behandlung der Beschwerde ablehnte und sie antragsgemäß dem VwGH zur Entscheidung abtrat. In Hinblick auf den B des VwGH vom 31.3.1993 war die abgetretene Beschwerde gem § 34 Abs 1 VwGG wegen entschiedener Sache zurückzuweisen.

Schlagworte

Einwendung der entschiedenen Sache

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993020076.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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