RS Vwgh 1993/4/28 93/02/0028

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Veröffentlicht am 28.04.1993
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Index

10/10 Grundrechte

Norm

StGG Art5;

Rechtssatz

Die angeblich negativen Auswirkungen einer Verfallsstrafe sind mit der Zweckverfehlung einer Grundstücksenteignung (VfSlg 8981) nicht vergleichbar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993020028.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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