RS Vwgh 1993/4/28 93/12/0048

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.04.1993
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
64/03 Landeslehrer

Norm

AVG §8;
LDG 1984 §26 Abs1;
LDG 1984 §26 Abs8;
LDG 1984 §8 Abs2;
VwGG §34 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH B 1991/07/09 91/12/0128 1

Stammrechtssatz

Dem Bewerber um eine schulfeste Leiterstelle kommt in diesem Verfahren keine Parteistellung und keine Berechtigung zur Beschwerdeerhebung gegen die Abweisung seines Ansuchens zu (Hinweis B 12.12.1988, 88/12/0215).

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Dienstrecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993120048.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

30.09.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten