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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §68 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 89/12/0153Rechtssatz
Der rechtskräftige Abspruch über die grundsätzliche Bemessung der Minderung der Bezüge iSd § 8 Abs 3 erster Satz BLVG steht der beantragten Sachentscheidung über die konkrete Höhe der Bezugsminderung und einer Ermessensentscheidung nach § 8 Abs 3 erster Satz - zweiter Halbsatz BLVG nicht entgegen. Eine positive Ermessensentscheidung kann im Entfall, aber auch in der Verringerung des Ausmaßes der Minderung der Bezüge bestehen, die nach der jeweils anzuwendenden Berechnungsregel ansonst den Lehrer treffen würde.
Schlagworte
Zurückweisung wegen entschiedener SacheEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1989120149.X02Im RIS seit
03.04.2001