RS Vwgh 1993/4/28 89/12/0149

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Veröffentlicht am 28.04.1993
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
64/02 Bundeslehrer

Norm

AVG §68 Abs1;
BLVG 1965 §8 Abs3 idF 1975/399;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 89/12/0153

Rechtssatz

Der rechtskräftige Abspruch über die grundsätzliche Bemessung der Minderung der Bezüge iSd § 8 Abs 3 erster Satz BLVG steht der beantragten Sachentscheidung über die konkrete Höhe der Bezugsminderung und einer Ermessensentscheidung nach § 8 Abs 3 erster Satz - zweiter Halbsatz BLVG nicht entgegen. Eine positive Ermessensentscheidung kann im Entfall, aber auch in der Verringerung des Ausmaßes der Minderung der Bezüge bestehen, die nach der jeweils anzuwendenden Berechnungsregel ansonst den Lehrer treffen würde.

Schlagworte

Zurückweisung wegen entschiedener Sache

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1989120149.X02

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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