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L80008 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanNorm
ABGB §825;Rechtssatz
Das Bestreben, im Zuge einer Erbteilung Alleineigentum zu schaffen, kann als triftiger wirtschaftlicher Grund iSd § 34 Abs 2 lit c Vlbg RPG angesehen werden. Die Vermeidung ideellen Miteigentums mit all seinen Problemen stellt grundsätzlich einen triftigen Grund für die Realteilung dar. Damit scheidet der Versagungsgrund des § 34 Abs 2 lit c Vlbg Raumplanungsgesetz von vornherein aus.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1990060063.X03Im RIS seit
20.11.2000