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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §56;Rechtssatz
Hinweise, Mitteilungen und Belehrungen, wie sie der Text der angefochtenen Erledigung enthält, können mangels eines rechtserzeugenden oder rechtsfeststellenden Inhaltes nicht als verwaltungsrechtliche Bescheide angesehen werden und unterliegen daher auch nicht der Überprüfung durch den Verwaltungsgerichtshof.
Schlagworte
Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Einhaltung der Formvorschriften Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Bescheidbegriff AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993120034.X01Im RIS seit
25.01.2001