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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §56;Rechtssatz
Da es im Beschwerdefall um die Besetzung einer zur Zeit der Antragstellung noch nicht einmal ausgeschriebenen Planstelle ging, kam dem Bf im Ernennungsverfahren keine Parteistellung zu. Kam dem Bf aber mangels Parteistellung im Ernennungsverfahren selbst kein subjektives Recht auf Ernennung zu, so muß auch iSd Rechtsprechung des VwGH zur Zulässigkeit von Feststellungsbescheiden ein rechtliches Interesse an einer isolierten, niemals zum angestrebten Ziel führenden Entscheidung über die Bewerbung des Bf und die für eine Ablehnung maßgeblichen Gründe verneint werden (Hinweis E 9.5.1988, 87/12/0058).
Schlagworte
Anspruch auf Sachentscheidung Besondere Rechtsgebiete Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide Verletzung der Entscheidungspflicht Allgemein Behördliche Angelegenheiten Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - Einstellung Verschulden der Behörde §73 Abs2 letzter Satz AVGEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993120021.X02Im RIS seit
11.07.2001