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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §7 Abs1 Z4;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/12/0223Rechtssatz
Der Umstand, daß die an der Bescheiderlassung mitwirkenden Organe (hier über die Verwendung als Erstzugeteilter an einer österreichischen Botschaft im Ausland) Kandidaten bei den Personalvertretungswahlen sind oder als Funktionäre dem gewerkschaftlichen Betriebsausschuß angehören, kann eine Befangenheit iSd § 7 Abs 1 Z 4 AVG für sich allein nicht begründen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992120030.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
31.12.2010