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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
GewO 1973 §356;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Zurückweisung von Einwendungen und einer Berufung; Betriebsbewilligung - Mangels entsprechender Konkretisierung des Vorbringens in Ansehung der Auswirkungen des durch die Betriebsanlage im Rahmen der erteilten Betriebsbewilligung verursachten Lärms auf den Beschwerdeführer ist nicht zu ersehen, daß die Ausübung der aus der Betriebsbewilligung erwachsenen Berechtigung durch die mitbeteiligte Partei für den Beschwerdeführer im Sinne des § 30 Abs 2 VwGG einen unverhältnismäßigen Nachteil bedeuten würde.
Schlagworte
Darlegung der Gründe für die Gewährung der aufschiebenden Wirkung Begründungspflicht Unverhältnismäßiger NachteilEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:AW1993040008.A01Im RIS seit
20.11.2000