RS Vwgh 1993/4/29 AW 93/04/0008

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.04.1993
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §356;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Zurückweisung von Einwendungen und einer Berufung; Betriebsbewilligung - Mangels entsprechender Konkretisierung des Vorbringens in Ansehung der Auswirkungen des durch die Betriebsanlage im Rahmen der erteilten Betriebsbewilligung verursachten Lärms auf den Beschwerdeführer ist nicht zu ersehen, daß die Ausübung der aus der Betriebsbewilligung erwachsenen Berechtigung durch die mitbeteiligte Partei für den Beschwerdeführer im Sinne des § 30 Abs 2 VwGG einen unverhältnismäßigen Nachteil bedeuten würde.

Schlagworte

Darlegung der Gründe für die Gewährung der aufschiebenden Wirkung Begründungspflicht Unverhältnismäßiger Nachteil

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:AW1993040008.A01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten