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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §7 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 93/12/0099Rechtssatz
Das Disziplinarverfahren gegen den Beschwerdeführer ist vom dienstrechtlichen Verfahren über die Feststellung seiner Dienstpflicht getrennt, sodaß darin, daß der angefochtene Bescheid nach Erstattung der Disziplinaranzeige erlassen worden ist, kein Befangenheitsgrund zu erblicken ist.
Schlagworte
Verhältnis zu anderen Materien und Normen Dienstrecht Kunstharzrondetten zur KnopferzeugungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992120119.X03Im RIS seit
03.04.2001