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L5 KulturrechtNorm
B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbRechtssatz
Art144 Abs1 B-VG; von Naturschutzwacheorganen als Hilfsorgane der Naturschutzbehörde vorgenommene Untersagung von Schlägerungsarbeiten auf einem Grundstück unter Androhung der sofortigen Festnahme - Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt gegen die Eigentümer des Grundstückes; Verletzung im Eigentumsrecht durch Untersagung der Schlägerung ohne jegliche gesetzliche Grundlage - Verordnung über die Erklärung des Grundstückes zum geschützten Landschaftsteil erst nachfolgend durch Anschlag an einem Baum des Grundstückes iS des §19 Abs4 Sbg. Stadtrecht 1966 kundgemacht
Schlagworte
Naturschutz, Landschaftsschutz, Behördenzuständigkeit, Verordnung Kundmachung, Verordnungserlassung, Ausübung unmittelbarer Befehls- und ZwangsgewaltEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1986:B186.1985Dokumentnummer
JFR_10139075_85B00186_01