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L80008 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanNorm
RPG Vlbg 1973 §34;Rechtssatz
Der Umstand, daß der Teilungswerber weder Viehhaltung noch die Errichtung eines Stallgebäudes beabsichtigt, ist ein der Versagung einer Liegenschaftsteilung nach § 34 Vlbg Raumplanungsgesetz unter Umständen entgegenstehendes wesentliches Sachverhaltsmerkmal.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1990060063.X02Im RIS seit
20.11.2000