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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Den nicht antragstellenden Grundeigentümern iSd § 2 Abs 2 lit d Stmk BauO 1968 kommt nur ein subjektives Recht darauf zu, daß ohne ihre Zustimmung keine Widmung erfolgt; sie haben jedoch sonst kein rechtliches Interesse am Ausgang des Widmungsbewilligungsverfahrens.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete BaurechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1990060169.X07Im RIS seit
11.07.2001