Index
L81705 Baulärm Umgebungslärm SalzburgNorm
AVG §68 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1992/09/24 92/06/0121 1Stammrechtssatz
Wird für ein Bauobjekt, für welches (wegen Fehlens der Baubewilligung) ein Abtragungsauftrag erlassen wurde, in der Folge ein Baubewilligungsbescheid erteilt, welcher in Rechtskraft erwächst, so entfaltet der Abtragungsauftrag mit der Erteilung dieser Baubewilligung wegen Änderung des Sachverhaltes keine Rechtswirkungen mehr (Hinweis E 4.4.1991, 88/05/0085).
Schlagworte
Rechtskraft Besondere Rechtsgebiete BaurechtRechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der BehördeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993060046.X01Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
06.08.2009