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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §56;Rechtssatz
Jeder Widmungsbewilligungsbescheid nach § 2 Abs 1 BauO Stmk 1968 stellt für sich einen unteilbaren Bescheid dar; es ist daher nicht zulässig, aus zwei auf verschiedenen Festlegungen basierenden Bescheiden das jeweils Vorteilhafte für sich zu beanspruchen.
Schlagworte
Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der Rechtskraft Trennbarkeit gesonderter AbspruchEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1990060169.X04Im RIS seit
11.07.2001