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L37014 Getränkeabgabe Speiseeissteuer OberösterreichNorm
ArbVG §93;Rechtssatz
Die Vorjudikatur zur Befreiungsbestimmung des § 3 lit d OÖ GdGetränkesteuerG (Hinweis E 5.7.1982, 81/17/0130, E 13.9.1982, 82/17/0108; E 25.11.1983, 83/17/0208 bis 0212) steht einer Auslegung, daß auch der Betriebsrat (Betriebsratsfonds) bei Abgabe von Getränken an die betriebszugehörigen Arbeitnehmer von der Getränkesteuer befreit ist, nicht entgegen, und zwar deswegen, weil das Schwergewicht der Aussage der Vorjudikatur fallbezogen darauf abgestellt ist, daß jemand an SEINE Dienstnehmer Getränke abgibt und nicht Dienstnehmer eines anderen Dienstgebers mit Getränken versorgt. Die hier vorliegende Fallgestaltung, daß der Betriebsrat durch den Betriebsratsfonds an die Arbeitnehmer desselben Betriebes Getränke abgibt, war nicht Gegenstand der Vorjudikatur.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1990170390.X03Im RIS seit
11.07.2001