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L34001 Abgabenordnung BurgenlandNorm
BAO §4 Abs1;Rechtssatz
Unter dem Tatbestand des § 3 Abs 1 Bgld LAO ist nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu § 4 Abs 1 BAO sowie zu den entsprechenden Vorschriften der einzelnen Landesabgabenordnungen die GESAMTHEIT der in den materiellen Rechtsnormen enthaltenen abstrakten Voraussetzungen zu verstehen, bei deren konkretem Vorliegen (Tatbestandsverwirklichung) bestimmte Rechtsfolgen (Abgabenschuld und Abgabenanspruch) eintreten sollen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1991170190.X03Im RIS seit
29.01.2002Zuletzt aktualisiert am
30.01.2009