Index
41 Innere AngelegenheitenNorm
B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbRechtssatz
Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; die Anordnung der Verhängung der Schubhaft schließt auch die Festnahme ein; Festnahme des Bf. und darauffolgende Anhaltung konnte bis zur wirksamen Zustellung des Schubhaftbescheides an den Rechtsvertreter des Bf. nicht auf das FrPG gestützt werden; Verletzung im Recht auf persönliche Freiheit
Art144 Abs1 B-VG; aufgrund eines vollstreckbaren Schubhaftbescheides erfolgte Festnahme, Anhaltung und Abschiebung sind Maßnahmen, die der Vollstreckung der vorangegangenen Bescheide (Verhängung des Aufenthaltsverbotes und der Schubbaft) dienen - keine Ausübung verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt; Zurückweisung der Beschwerde gegen die Anhaltung nach wirksamer Zustellung des Schubhaftbescheides und gegen die Abschiebung
Schlagworte
Fremdenpolizei, Schubhaft, Festnehmung, Zustellung, Verwaltungsverfahren Vollstreckung, Ausübung unmittelbarer Befehls- ung Zwangsgewalt, VfGH / Zuständigkeit, VfGH / Abtretung, VfGH / KostenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1986:B859.1985Dokumentnummer
JFR_10139074_85B00859_01