RS Vwgh 1993/5/3 93/18/0187

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Veröffentlicht am 03.05.1993
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1968;
AsylG 1991;
AVG §38;
FrG 1993 §10 Abs1 Z7;
FrG 1993 §7 Abs1;

Rechtssatz

Die zur Erteilung des Sichtvermerkes zuständige Behörde ist nicht gehalten, bei ihrer Entscheidung den Umstand zu berücksichtigen, daß der Fremde einen Asylantrag gestellt hat und dieses Verfahren noch nicht abgeschlossen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993180187.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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