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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AZG §12 Abs1;Rechtssatz
Hält sich ein Lkw-Lenker nach Rückkehr von einer Fahrt längere Zeit im Betriebsgelände seines Arbeitgebers auf, so ist die Zeit dieser Anwesenheit jedenfalls als Arbeitszeit zu qualifizieren (Hinweis E 14.1.1993, 92/18/0402).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993180212.X01Im RIS seit
20.11.2000