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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbRechtssatz
StGG Art8, MRK Art5; Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit;
vertretbare Annahme einer Ordnungsstörung nach ArtIX Abs1 Z1 EGVG;
Festnehmung in §35 litc VStG 1950 gedeckt; nachfolgende Anhaltung vor allem infolge des Umfangs der gepflogenen Erhebungen gerade noch gerechtfertigt; in diesem Umfang keine Abtretung der Beschwerde an den VwGH infolge ausschließlicher Zuständigkeit des VfGH
Art144 Abs1 B-VG; kein Nachweis für (behauptete) Mißhandlungen iS des Art3 MRK erbracht; keinerlei Zwangscharakter wörtlicher Beleidigungen; Mangel eines geeigneten Beschwerdegegenstandes; keine Abtretung der Beschwerde an den VwGH bei Zurückweisung einer unzulässigen Beschwerde
Schlagworte
Festnehmung, Ordnungsstörung, Mißhandlung, VfGH /Abtretung, VfGH / ZuständigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1986:B362.1985Dokumentnummer
JFR_10139074_85B00362_01