RS Vfgh 1986/9/26 V9/84

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Veröffentlicht am 26.09.1986
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Index

L8 Boden- und Verkehrsrecht
L8500 Straßen

Norm

B-VG Art139 Abs1 / Individualantrag
B-VG Art139 Abs1 / Prüfungsgegenstand
B-VG Art140 Abs1 / Individualantrag
StGG Art5
Tir StraßenG §2
Tir GemeindeO 1966 §53

Rechtssatz

Art139 Abs1 B-VG; Individualantrag auf Aufhebung von Beschlüssen des Gemeinderates der Gemeinde Serfaus betreffend die Gründung einer Weggemeinschaft; mangelnder Verordnungscharakter dieser kundgemachten Gemeinderatsbeschlüsse - bloße, durch §53 TGO 1966 gebotene Information der Gemeindeangehörigen über Vorgänge, die Gegenstand einer Beschlußfassung im Gemeinderat waren

Art139 Abs1 B-VG; Individualantrag auf Aufhebung der Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Serfaus vom 24. Feber 1984 betreffend die Erklärung eines zu errichtenden Weges zum öffentlichen Interessentenweg und die nach dessen Errichtung vorgesehene Auflassung eines öffentlichen Weges; Erklärung eines zu errichtenden Weges zum öffentlichen Interessentenweg hat lediglich die Wirkung einer Einreihung der neu zu errichtenden Verkehrsfläche in eine Kategorie des §2 Tir. StraßenG; kein unmittelbarer Eingriff in die Rechtssphäre des Antragstellers, insbesondere nicht in sein Eigentum an jenen Grundflächen, über die die neu zu errichtende Verkehrsfläche führen soll; auch kein Eingriff in die Rechtssphäre des Antragstellers durch die Inaussichtstellung der Auflassung von Wegteilen

Entscheidungstexte

  • V 9/84
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 26.09.1986 V 9/84

Schlagworte

VfGH / Prüfungsgegenstand, Verordnungsbegriff, Straßenverwaltung, Interessentenweg, VfGH / Individualantrag

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1986:V9.1984

Dokumentnummer

JFR_10139074_84V00009_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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