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21/01 HandelsrechtNorm
AVG §9;Rechtssatz
Jud-Nitsche (Die Registrierung des Beginns einer OHG, GesRZ 1976, 88 ff) haben klargelegt, daß es nicht im Dispositionsbereich der Gesellschafter liegt, eine OHG ohne das Vorliegen der Merkmale des § 105 HGB zu gründen; diese objektiven Voraussetzungen beschreiben sie wie folgt: Ist aber der Zweck der Gesellschaft auf die Ausübung einer vollkaufmännischen Tätigkeit gerichtet und liegen genügend objektive Anhaltspunkte für die unmittelbar bevorstehende Entfaltung zum Vollhandelsgewerbe vor, so kann bei bereits erfolgter Aufnahme des Geschäftsbetriebes die Eintragung ins Handelsregister - nunmehr Firmenbuch - erfolgen.
Schlagworte
Rechtsfähigkeit Parteifähigkeit juristische Person Personengesellschaft des HandelsrechtsEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992160075.X08Im RIS seit
11.06.2001