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30 Finanzverfassung, FinanzausgleichNorm
B-VG Art10 Abs1 Z2Rechtssatz
Art137 B-VG; Klage des Bundes gegen das Land Tir. wegen eines Ersatzanspruches; vom EuGH festgestellte Konventionsverletzung in einer Grundverkehrssache (Art6 MRK) und Verpflichtung der belangten Republik Österreich, der Bf. in der Grundverkehrssache gemäß Art50 MRK eine Entschädigung zu leisten; Betrag vorläufig vom Bund ausgelegt; Konventionsverletzung unterlief ausschließlich im Vollzugsbereich des Landes (Art15 Abs1 B-VG), das jedenfalls (auch) für Entschädigungen aufzukommen hat, die aus derartigen rechtswidrigen Vollzugsakten resultieren; Stattgebung der Klage, jedoch kein Kostenzuspruch, da die Kosten nicht ziffernmäßig verzeichnet waren
Schlagworte
VfGH / Klagen, Entschädigung (Konventionsverletzung-MRK), Kompetenz Bund - Länder Grundverkehr, Finanzverfassung, Kompetenz Bund - Länder Äußere Angelegenheiten, VfGH / KostenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1986:A1.1986Dokumentnummer
JFR_10139074_86A00001_01