RS Vwgh 1993/5/11 90/14/0140

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Veröffentlicht am 11.05.1993
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Index

23/04 Exekutionsordnung
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

AbgEO §26 Abs3;
AbgEO §70 Abs1;
AbgEO §70 Abs3;
BAO §311 Abs2;
BAO §312;
BAO §313;
EO §301 Abs6;
EO §74;

Beachte

Bespr in AnwBl Nr 9/1993, S 695-698

Rechtssatz

Ausführungen zur Frage der Tragung der mit der Abgabe der Drittschuldnererklärung nach § 70 Abs 1 AbgEO idF vor der Nov 1992/457 verbundenen Kosten sowie der Kosten für einen (notwendigen) Devolutionsantrag, der zur Erlangung einer Entscheidung über die dem Drittschuldner aus der Abgabe seiner Erklärung erwachsenen Kosten gestellt wurde. (§ 312 und 313 BAO finden keine Anwendung, jedoch analoge Anwendung des § 74 und § 301 Abs 6 E0).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1990140140.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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