Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AlVG 1977 §24 Abs2;Rechtssatz
Trotz der Behauptung der Bf, aufgrund ihrer geringen Deutschkenntnisse besondere Schwierigkeiten beim Ausfüllen amtlicher Formulare zu haben, ist davon auszugehen, daß es der Bf als einer über ein Jahrzehnt tätigen Bankangestellten "möglich" gewesen sein mußte (das heißt von ihr nach allgemeiner Lebenserfahrung die notwendigen Deutschkenntnisse hätten erwartet werden müssen), den Sinn der im Antragsformular auf Arbeitslosengeld gestellten einfachen Frage, ob sie ein eigenes Einkommen habe, zu erfassen (Hinweis E 15.1.1987, 86/08/0006).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992080087.X03Im RIS seit
25.10.2001