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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §303 Abs1 litb;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 87/13/0257 E 21. September 1988 RS 2Stammrechtssatz
Nach Lehre und Rechtsprechung muß es sich bei neu hervorgekommenen Tatsachen iSd § 303 Abs 1 lit b BAO um tatsächliche Umstände handeln, die bereits vor Abschluß des Erstverfahrens bestanden haben, aber erst nach dessen rechtskräftigen Abschluß bekanntgeworden sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993140021.X01Im RIS seit
20.11.2000