RS Vwgh 1993/5/11 93/14/0021

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.05.1993
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §303 Abs1 litb;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/13/0257 E 21. September 1988 RS 2

Stammrechtssatz

Nach Lehre und Rechtsprechung muß es sich bei neu hervorgekommenen Tatsachen iSd § 303 Abs 1 lit b BAO um tatsächliche Umstände handeln, die bereits vor Abschluß des Erstverfahrens bestanden haben, aber erst nach dessen rechtskräftigen Abschluß bekanntgeworden sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993140021.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten