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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AbgEO §26 Abs3;Rechtssatz
Die Abgabenbehörde hat zu prüfen, inwieweit vom Drittschuldner verrechnete Kosten für die Einbringung von mehreren Devolutionsanträgen, die er zur Erlangung einer Entscheidung über die ihm aus der Abgabe seiner Erklärung nach § 70 Abs 1 AbgEO idF vor der Nov 1992/457 erwachsenen Kosten gestellt hat, zwecks Geltendmachung seines Anspruches notwendig sind. Unterläßt sie diese Prüfung und stellt lediglich - ohne Wahrung des Parteiengehörs - fest, eine formlose Urgenz des Drittschuldners wäre ebenso zielführend gewesen, so verletzt sie Verfahrensvorschriften, bei deren Einhaltung sie zu einem anderen Bescheid hätte kommen können.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1990140140.X02Im RIS seit
20.11.2000