RS Vwgh 1993/5/11 93/14/0021

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Veröffentlicht am 11.05.1993
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §303 Abs1 litb;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 83/15/0095 E 19. Jänner 1984 RS 1

Stammrechtssatz

Ein Verschulden iSd § 303 Abs 1 lit b BAO liegt nicht nur dann vor, wenn der Partei die Tatsachen oder Beweismittel im vorangegangenen Verfahren bereits bekannt waren, sondern auch dann, wenn sie ihr bei gehöriger Aufmerksamkeit hätten bekannt sein müssen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993140021.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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