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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §303 Abs1 litb;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 83/15/0095 E 19. Jänner 1984 RS 1Stammrechtssatz
Ein Verschulden iSd § 303 Abs 1 lit b BAO liegt nicht nur dann vor, wenn der Partei die Tatsachen oder Beweismittel im vorangegangenen Verfahren bereits bekannt waren, sondern auch dann, wenn sie ihr bei gehöriger Aufmerksamkeit hätten bekannt sein müssen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993140021.X03Im RIS seit
20.11.2000