RS Vwgh 1993/5/11 92/08/0145

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.05.1993
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §49 Abs2;
AVG §13a;
AVG §37;

Rechtssatz

Im Hinblick darauf, daß eine Belehrung über die Rechtsfolgen der Unterlassung einer Kontrollmeldung eine wesentliche Tatbestandsvoraussetzung für den Eintritt der Rechtsfolgen des § 49 Abs 2 AlVG darstellt, bedarf es einer derartigen Feststellung bzw Auseinandersetzung durch die belangte Behörde (Hinweis E 19.9.1989, 88/08/0295).

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992080145.X01

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten