RS Vwgh 1993/5/11 92/08/0182

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Veröffentlicht am 11.05.1993
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §12 Abs1;
B-VG Art140 Abs1;
B-VG Art7 Abs1;

Rechtssatz

Die Verschiedenbehandlung eines Sicherungsbedürfnisses, das trotz Fortbestand eines von mehreren

arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen auftritt, im Verhältnis zu jenem, das durch die Beendigung aller arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse entsteht, erscheint dem VwGH im gewählten System der Arbeitslosenversicherung, das dem Zusammenhang zwischen Versicherungsverhältnis und Leistungsverhältnis ohne darüberhinausgehende Sicherungsbedürfnisse zu befriedigen verpflichtet ist, nicht unsachlich zu sein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992080182.X03

Im RIS seit

18.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

16.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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