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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AlVG 1977 §12 Abs1;Rechtssatz
Die Verschiedenbehandlung eines Sicherungsbedürfnisses, das trotz Fortbestand eines von mehreren
arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen auftritt, im Verhältnis zu jenem, das durch die Beendigung aller arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse entsteht, erscheint dem VwGH im gewählten System der Arbeitslosenversicherung, das dem Zusammenhang zwischen Versicherungsverhältnis und Leistungsverhältnis ohne darüberhinausgehende Sicherungsbedürfnisse zu befriedigen verpflichtet ist, nicht unsachlich zu sein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992080182.X03Im RIS seit
18.10.2001Zuletzt aktualisiert am
16.06.2009