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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AlVG 1977 §49 Abs2;Rechtssatz
Unter der Voraussetzung, daß der Arbeitslose in den vergangenen Jahren Kontrollmeldungen nicht habe erstatten müssen, vermag die bloße Übergabe der "Terminkarte", in der auf die ebenfalls wiedergegebene Bestimmung des § 49 Abs 2 AlVG hingewiesen wird, keine ausreichende Rechtsbelehrung iSd § 49 Abs 2 AlVG darzustellen. In diesem Fall bedarf es - der Bestimmung des § 13a AVG entsprechend - einer zusätzlichen mündlichen Belehrung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992080145.X02Im RIS seit
18.10.2001