RS Vwgh 1993/5/11 92/08/0145

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Veröffentlicht am 11.05.1993
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §49 Abs2;
AVG §13a;

Rechtssatz

Unter der Voraussetzung, daß der Arbeitslose in den vergangenen Jahren Kontrollmeldungen nicht habe erstatten müssen, vermag die bloße Übergabe der "Terminkarte", in der auf die ebenfalls wiedergegebene Bestimmung des § 49 Abs 2 AlVG hingewiesen wird, keine ausreichende Rechtsbelehrung iSd § 49 Abs 2 AlVG darzustellen. In diesem Fall bedarf es - der Bestimmung des § 13a AVG entsprechend - einer zusätzlichen mündlichen Belehrung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992080145.X02

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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